Kinder- und Jugendschutzkonzept
1. Vorwort
Die Freien Turner Kirchheim sehen sich in der Verantwortung, Kindern und Jugendlichen im Verein einen sicheren, respektvollen und unterstützenden Raum zu bieten. Der Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, Vernachlässigung oder Diskriminierung, steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Unser Handeln richtet sich nach den Vorgaben des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Sportjugend (dsj).
2. Leitlinien für den Kinder- und Jugendschutz
- Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung.
- Die Würde jedes Kindes und Jugendlichen ist unantastbar.
- Unser Umgang ist geprägt von Wertschätzung, Respekt, Achtsamkeit und Vertrauen.
- Grenzüberschreitendes Verhalten wird nicht toleriert.
3. Maßnahmen
3.1. Ansprechpartner
FT Kirchheim benennt einen Beauftragten für Kindeswohl, der als erster Ansprechpartner für Verdachtsfälle und präventive Maßnahmen fungiert.
- Name: Roman Zech
- Kontakt: 0176 89009998 / roman.zech@ft-hd-kirchheim.de
3.2. Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet.
4. Prävention
4.1. Schulung & Aufklärung
Für die Betreuung verantwortliche Personen werden zu den Themen Kindeswohl, Grenzachtung, Prävention und Intervention geschult. Ebenso werden Kinder und Jugendliche altersgerecht über ihre Rechte und Ansprechpersonen informiert.
4.2. Verhaltensregeln
Konkrete Verhaltensregeln für alle Beteiligten sind Bestandteil des täglichen Handelns im Verein.
4.3. Sicherer Raum
Trainings- und Wettkampfsituationen werden derart gestaltet, dass Übergriffe möglichst ausgeschlossen werden. Dies beinhaltet:
- keine unbeaufsichtigten Umkleidesituationen
- kein gemeinsames Duschen mit Verantwortlichen
- transparente Kommunikation
5. Vorgehen bei Verdachtsfällen
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt das Prinzip: Hinschauen statt Wegsehen.
5.1. Vorgehen bei Verdacht
- Beobachtung dokumentieren – sachlich und zeitnah.
- Vertrauliche Rücksprache mit dem Kindeswohlbeauftragten oder dem Vorstand.
- Kontaktaufnahme zu Fachberatungsstellen.
- Kein Alleingang, sondern Vorgehen nach klaren Vereinbarungen und mit Einbindung des Jugendamtes bei schwerwiegenden Fällen.
5.2. Schutzmaßnahmen
Bei akutem Verdacht wird die betroffene Person bis zum Abschluss der Sachverhaltsaufklärung von ihrer Tätigkeit entbunden.
6. Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Eltern
- Kinder und Jugendliche werden ermutigt, sich aktiv im Vereinsleben einzubringen.
- Beschwerden, Wünsche und Ideen werden ernst genommen.
- Eltern werden über die Schutzmaßnahmen informiert und zur Mitarbeit eingeladen.
7. Veröffentlichung
Die FT Kirchheim informiert über die Schutzmaßnahmen im Verein über die Vereinswebseite.
8. Weiterentwicklung
Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und an neue gesetzliche Vorgaben und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst.